Immobilienbewertung
Verkehrswertermittlung
Unsere Leistung: Ihr Wertgutachten
Wenn es darum geht, den exakten und aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie in Berlin und Brandenburg zu ermitteln, sind wir der perfekte Ansprechpartner. Ob Privat- oder Gewerbeimmobilie: Wir analysieren stichhaltig, umfassend und nach den orts- und bauspezifischen Kriterien. Das Ergebnis: ein detailliertes Gutachten, das den Wert Ihrer Immobilie genau aufschlüsselt– und so zum Schlüssel für weitere Handlungen wird.
Abteilung für Immobilienbewertung
NAPA Immobilien (Hauptbüro)
Wiesenschlag 4
D-14129 Berlin
Tel. (030) 270 190 24 – Berlin
E-Mail: [email protected]
Wann eine Immobilienbewertung wichtig wird
Es gibt viele Gründe, weshalb die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen Gutachter von Bedeutung werden kann. Die häufigsten haben wir hier für Sie gesammelt:
Verkauf

Soll eine Immobilie auf den Markt kommen, wünschen sich Verkäufer den bestmöglichen Preis zu optimalen Bedingungen. Käufer andererseits möchten sichergehen, dass der Preis einer Verkaufsimmobilie auch wirklich realistisch ist. Mit einem Verkehrsgutachten aus offizieller Expertenhand gehen Sie in jedem Fall auf Nummer sicher –und wissen genau, was unterm Strich möglich ist.
Versicherungen

Wird Ihre Immobilie unverschuldet beschädigt, ist die Versicherung gefragt. In den allermeisten Fällen machen versicherte Immobilienbesitzer die Erfahrung, dass ihr Objekt von den Versicherungen zu niedrig eingestuft wird. Was also tun? Halten Sie ein offizielles Immobiliengutachten dagegen – und machen Sie den reellen Wert Ihrer Immobilie vor Versicherungen geltend.
Aufteilung

Wenn der Besitz einer Immobilie aufgeteilt werden muss – zum Beispiel im Falle einer Scheidung oder wegen eines Teilverkaufs – ist die Vermögensteilung nicht ganz einfach. Gründe dafür: möglicherweise ein asymmetrisches Grundstück oder ein modernerer Anbau. Ein Immobilienwertgutachten kann hier ein geeigneter Beschleuniger sein, der Aufschluss gibt und die Grundlage für weitere Entscheidungen bildet.
Rechtsstreit

Sie befinden sich in einem Rechtsstreit, bei dem Ihre Immobilie Streit-Gegenstand ist? Dann sollten Sie in jedem Fall ein gerichtlich verwendbares Gutachten in den Händen halten, das objektiv ermitteltwurde und professionell Aufschluss gibt. Gerne erstellen wir Ihnen ein solches Wertgutachten, damit Ihre Verhandlungen eine Grundlage haben – und die gerichtliche Einigung unterstützt wird.
Immobilienbewertung – das sind die Methoden
Eine Immobilienbewertung ist ideal, um als Ergebnis die Wertauskunft schwarz auf weiß unter Dach und Fach zu haben. Doch was sind eigentlich die Methoden einer solchen Bewertung? Und wie geht ein Gutachter bei einer Immobilienbewertung vor? Wir stellen Ihnen die gängigsten Verfahren vor –und wählen je nach der zu bewertenden Immobilie das geeignete Verfahren.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird eine Immobilie mit vergleichbaren Eckdaten als Maßstab genommen. Ein Gutachter leitet auf Basis dieser Werte den Verkehrswert Ihrer Immobilie ab. Verglichen werden Faktoren wie der Stadtbezirk, infrastrukturelle Anbindung, Grundstücks- und Immobiliengröße, Baujahr und die Ausstattung. Dieses Verfahren wird auch Verkehrswertverfahren genannt, weil es den üblicherweise am Markt erzielbaren Preis ermittelt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich das Vergleichswertverfahren vor allem bei der Bewertung von Einfamilien- und Reihenhäusern eignet.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren werden ausschließlich die reinen Sachwerte der Immobilie und des Grundstücks unter die Lupe genommen. So wird ermittelt, was der Grundstückskauf anhand der Bodenrichtwerte sowie die Errichtung der Immobilie aktuell Kosten würde. Das Alter der Immobilie wird entsprechend abgezogen, sodass ein realistischer Preis dabei herauskommt.Charakteristisch für dieses Verfahren ist, dass Besonderheiten wie übereilte Verkäufe, Notverkäufe oder überhöhte Preise aufgrund von Blasenbildung am Markt von der Bewertung abgekoppelt werden. Daher eignet sich das Verfahren ideal bei Versicherungsfragen oder Kapitalanlagen.
Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertgutachten wird der mögliche Ertrag im Falle einer Vermietung einer Immobilie ermittelt. Wie auch die Kaufs- und Verkaufspreise Marktschwankungen erliegen, ist dies auch bei Mietpreisen der Fall. Hinzu kommt die Berücksichtigung des Zustandes der Immobilie. Aus diesen und weiteren Faktoren wird der potenzielle Mietpreis ermittelt. Dieses Verfahren eignet sich hervorragend für Käufer einer Immobilie, die vorhaben, diese zu vermieten. Genauso eignet sich das Verfahren für Immobilienbesitzer, die wissen möchten, wie hoch sie nach einer Renovierung und Sanierung vermieten könnten.
Gutachten für Immobilien in Berlin –das sind die Kriterien
Woraus ergibt sich der ermittelte Immobilienwert eines Gutachtens eigentlich genau? NAPA Immobilien bezieht lückenlos alle relevanten Kriterien mit ein, gibt unsere starke Expertise hinzu und begeistert so mit professionellen Wertgutachten, die keine Fragen offenlassen.
Fassade
Dach
Fenster
Fußböden & Decken
Keller & Untergeschoss
Heizung & Klimaanlage
Elektrische Leitungen
Energieeffizienz
Luftfeuchtigkeit
Insekten & Schimmel
Technische Rahmenbedingungen
Schadstoffe
Grundwasser
Umweltfaktoren
Lärm
Rechte Dritter
Weitere Faktoren
Immobiliengutachten gewünscht? Sie haben die Wahl!
Manchmal braucht es in Sachen Immobilienbewertung einfach eine Zahl auf Papier. Und manchmal mal braucht es das gesamte Spektrum der Aufklärung. Wählen Sie aus unseren beiden Varianten:
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten ist ein kurzer Bericht für die Entscheidungsfindung. Dieser ist verhältnismäßig schnell erstellt und daher günstiger im Vergleich zum ausführlichen Wertgutachten.
Ausführliches Wertgutachten
Dieser Bericht ist ausführlich und umfasst alle Aspekte der fachgerechten Wertermittlung. Vor allem für Erbauseinandersetzung und Rechtsstreitigkeiten ist dieses Gutachten eine geeignete Grundlage.
Sprechen Sie uns an
Immobilienbewertung Berlin
Die Immobilienbewertung in Berlin sollten Sie durch einen Sachverständigen durchführen lassen. Wir ermitteln als Immobiliengutachter aus Berlin exakt den Wert Ihrer Immobilie. Als Gutachter für Immobilien in Berlin bringen wir die nötige Expertise mit. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wie die Immobilienbewertung in Berlin abläuft und was ein Immobiliengutachter in Berlin genau bewertet. Auch unser Honorar als Gutachter für Immobilien in Berlin erläutern wir Ihnen.
Weite Informationen zu den einzelnen Bereichen der Wertermittlung finden Sie hier:
Tätigkeit des Immobiliensachverständigen in Berlin
Welche Aufgabe hat genau der Immobiliengutachter aus Berlin?
Die Kernaufgabe der Immobilienbewertung in Berlin die Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch). Dafür halten wir als Gutachter für Immobilien in Berlin mithilfe eines definierten Kriterienkatalogs wesentliche Merkmale der Immobilie fest. Dazu gehören auch etwaige Schäden. Wir bewerten diese Merkmale anschließend in einem schriftlichen, gerichtsfesten Immobiliengutachten.


Welche Kosten entstehen durch eine Immobilienbewertung in Berlin?
Als Immobiliengutachter in Berlin können wir unser Honorar frei vereinbaren. Sicher haben Sie von der HOIA (Honorarordnung für Architekten-und Ingenieure) gehört, deren § 34 bis 2019 auch das Honorar für einen Gutachter für Immobilien in Berlin bestimmte. Diese festen Sätze wurden aufgehoben, es gilt heute die Verhandlungsbasis. Unter anderem richten sich die Kosten für eine Immobilienbewertung in Berlin nach dem Aufwand. Gehen Sie als Richtwert von einem halben bis ganzen Prozent des ermittelten Verkehrswertes Ihrer Immobilie aus.
NAPA Immobilien – Der Immobiliengutachter für Berlin
Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten von den Profis von NAPA Immobilien!
Wann sollten Sie einen Immobiliengutachter in Berlin beauftragen?
Zunächst einmal ist die Immobilienbewertung in Berlin für den Kauf oder Verkauf sehr nützlich, da sie definierte Anhaltspunkte für den realistischen Preis liefert. Dieser bildet sich allerdings auch frei am Markt und muss sich nicht nach den gutachterlichen Gesichtspunkten richten. Ein einfaches Beispiel ist der dringende Verkauf wegen eines kurz bevorstehenden Umzugs: Der Verkäufer wird wahrscheinlich im Preis überdurchschnittlich nachgeben. Da wir aber als Gutachter für Immobilien in Berlin eine gerichtsfeste Bewertung abliefern, beauftragen uns unsere Kunden auf jeden Fall, wenn die Immobilienbewertung in Berlin von juristischem, steuerlichem oder versicherungstechnischem Belang ist. In solchen Fällen benötigen Sie von einem Immobiliengutachter in Berlin ein gesetzlich anerkanntes Vollgutachten. Klassische Fälle, in denen Sie einen Gutachter für Immobilien in Berlin anfordern müssen, sind diese:
- Es sind Schäden an der Immobilie durch einen Brand, Sturm oder Wasser entstanden. Die Versicherung reguliert den Schaden anhand des Wertes, den ein Immobiliengutachter in Berlin ermittelt hat.
- Sie lassen sich scheiden und müssen den Wert Ihres Hauses für die Vermögenstrennung exakt ermitteln. Hierfür brauchen Sie uns als Gutachter für Immobilien in Berlin.
- Sie haben das Haus geerbt und müssen die Erbschaftssteuer bezahlen. Das Finanzamt setzt entweder die Steuer willkürlich und damit zu hoch fest oder verlangt von Ihnen eine Immobilienbewertung in Berlin. Erbschaftsfälle landen auch vor Gericht, weil sich die Mitglieder einer Erbengemeinschaft über den Wert der Immobilie nicht einigen können. Sie soll verkauft werden, um den Erlös aufzuteilen, doch mindestens ein Erbe verweigert die Zustimmung zum Verkauf, weil er die Immobilie für wertvoller hält, als es die Angebote hergeben. Wenn der Fall juristisch ausgetragen wird, muss ein Immobiliengutachter aus Berlin den exakten Wert des Hauses ermitteln.
Ein seltenerer Anlass für die Immobilienbewertung in Berlin ist eine Modernisierung, deren Folgen (Mieterhöhung etc.) strittig sein können. Auch in so einem Fall werden wir manchmal als Gutachter für Immobilien in Berlin geholt. Für den reinen Verkauf oder Kauf benötigen Sie kein gerichtsfestes Gutachten, denn der Preis bildet sich am Markt. Sollten Sie sich jedoch als Käufer getäuscht fühlen, weil Ihnen der Verkäufer wesentliche Mängel verschwiegen hat, empfiehlt es sich bei einer absehbaren gerichtlichen Auseinandersetzung, uns als Immobiliengutachter in Berlin anzufordern. Sie können durch unsere Immobilienbewertung in Berlin auch einen Rechtsstreit vermeiden: Die Gegenseite schätzt durch unser Gutachten ihre Chancen realistischer ein, was einen außergerichtlichen Vergleich ermöglicht.
Welche Gebäudeteile beurteilen wir als Gutachter für Immobilien in Berlin?
Für das detaillierte Gutachten sind folgende Gebäudeteile beziehungsweise folgende Eigenschaften durch den Immobiliengutachter aus Berlin zu untersuchen bzw. zu benennen:
- Gebäudefassade
- Dach
- Außenfenster
- Geschossdecken
- Keller
- Heizungsanlage
- elektrische Leitungen
- energetischer Zustand
- Feuchtigkeit
- Schädlings- oder Pilzbefall
- technischer Zustand
- gesundheitsschädliche Substanzen in der Bausubstanz
- Belastung des Grundwassers
- Umweltfaktoren, darunter eine mögliche Lärmbelästigung
- juristische Aspekte wie Rechte Dritter oder Denkmalschutz
Für die Grundstücksbewertung muss der Gutachter für Immobilien in Berlin die Bodenrichtwerte berücksichtigen. Besonderheiten und Mängel vermerken wir in einem Kriterienkatalog. Bei einer gerichtlich angeordneten Immobilienbewertung in Berlin erstellen wir ein Vollgutachten.
Das Voll- und das Kurzgutachten bei der Immobilienbewertung in Berlin
Unabhängig von den drei genannten Bewertungsverfahren können wir als Immobiliengutachter in Berlin für Sie ein Voll- oder Kurzgutachten anfertigen, was einen preislichen Unterschied ausmacht.
Das Vollgutachten
Eine gerichtsfeste Immobilienbewertung in Berlin muss ein Vollgutachten sein, das in der Regel mindestens 30 Seiten umfasst. Es beinhaltet:
- Deckblatt, Inhaltsangabe
- Kurzauswertung
- Vorbemerkungen
- Auftraggeberdaten, Auftragsnummer, berücksichtigte Unterlagen und Immobilienbesichtigungen
- Bewertungsgrundlagen
- Grundstücksbeschreibung mit Inhalten des Grundbuchs, Belastungen, Rechten
- Makro- und Mikrolage, Umgebungsbebauung
- Erschließungsgrad
- Gebäudebeschreibung mit Baujahr, Gebäudeart, Zustand
- Energieeffizienz
- Wertsteigerung durch Modernisierung und/oder Wertminderung durch Schäden und Abnutzung
- Restnutzungsdauer
- Außenbereich
- Wirtschaftlichkeit
- Wertermittlung nach Bodenrichtkarte und Gebäudebewertung durch eines der genannten Verfahren
Am Ende des Vollgutachtens zeigt der Immobiliengutachter für Berlin die realistische Vermietbarkeit und Restnutzungszeit auf. Zu dieser Immobilienbewertung in Berlin gehören auch Baupläne, die Flurkarte, Grundrisse, Bilder, Verträge und der Energieausweis.
Kurzgutachten durch den Immobiliengutachter in Berlin
Dieses Gutachten nennt zwar auch alle wesentlichen Merkmale und kommt zu einem Preis für die Immobilie, jedoch erfolgt die Immobilienbewertung in Berlin in Kurzform. Unter anderem werden wertbeeinflussende Unterlagen wie die Wohnflächenberechnung und der Grundbuchauszug nicht explizit berücksichtigt bzw. beigefügt. Entscheiden Sie sich für die preisgünstige Immobilienbewertung in Berlin in Form eines Kurzgutachtens, wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, wenn Sie sich im Rahmen einer Scheidung oder Erbschaft einvernehmlich mit den anderen Parteien einigen wollen oder wenn Sie rein interessehalber den Wert erfahren wollen, weil möglicherweise eines der genannten Szenarien (Scheidung, Verkauf) kurz bevorsteht.
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